Betriebswirtschaftliche Gutachten
Einen der gutachterlichen Schwerpunkte bildet die Unternehmensbewertung nach IDW S 1. Gemeinhin gilt sie als „Königsdisziplin“ der Betriebswirtschaftslehre, da sich dort verschiedene betriebswirtschaftliche Teildisziplinen treffen. Neben der Entscheidungstheorie sind dies insbesondere die Investitions- und Finanzierungtheorie, die Rechnungslegung, Bilanzanalyse, strategische und operative Planung, Steuerplanung und die mit den Bewertungsanlässen verbundenen Rechtsfragen; wir werden insbesondere bei folgenden Bewertungsanlässen tätig:
- Unternehmensnachfolgeregelungen
- Unternehmenskäufe und -verkäufe
- Abfindungen ausscheidender Gesellschafter
- Erbschaftsteuerliche Bewertungsfragen
- Unternehmensbewertungen zur Ermittlung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht (IDW S 13)
- Bewertung von Beteiligungen und sonstigen Unternehmensanteilen für die Zwecke eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses (IDW RS HFA 10)
Wir erstellen Gutachten für deutsche Gerichte und private Auftraggeber zudem auf folgenden Gebieten:
- Prüfung auf Insolvenzverschleppung und Überschuldungsprüfung/Prüfung der Zahlungsunfähigkeit
- Schadensermittlungen (entgangener Gewinn, Verdienstausfallschäden)
- Berechnung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens
- Erstellen von Auseinandersetzungsbilanzen
- Gutachten mit steuerlichen Fragestellungen
- Gutachten mit speziellen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen
- Verkehrswertermittlung von Immobilien nach IDW S 10
- Prüfung der Angemessenheit von Steuerberater- und Wirtschaftsprüferhonoraren